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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER KEMWEB GMBH & CO. KG | DIGITALAGENTUR GEGENÜBER UNTERNEHMERN

1. VERTRAGSPARTNER UND GELTUNGSBEREICH

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der KEMWEB GmbH & Co. KG, Im Niedergarten 10 | D-55124 Mainz (nachfolgend „KEMWEB“), mit ihrem jeweiligen Vertragspartner (nachstehend „Kunde“).
1.2 Kunden gemäß dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit KEMWEB in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich, auch dann, wenn KEMWEB in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt. Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden von KEMWEB nicht anerkannt, es sei denn, KEMWEB hat diesen zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle Abreden zwischen KEMWEB und den Kunden haben stets Vorrang.

2. LEISTUNGSGEGENSTAND

2.1 KEMWEB erbringt als Digitalagentur u.a. Werk- und Dienstleistungen, mitunter in den Bereichen Software- und Webseitenentwicklung, Weiterentwicklung, Support und Softwarepflege, Film- und Medienproduktion.
2.2 Die nähere Beschreibung der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den zugrundeliegenden Angeboten von KEMWEB, aus Projektverträgen sowie deren Anlagen. Abweichende Regelungen in Angeboten von KEMWEB oder in Projektverträgen gehen diesen AGB vor, soweit sie ihnen widersprechen.
2.3 Angebote von KEMWEB sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind als verbindliche Angebote gekennzeichnet.
2.4 Zur Prüfung, ob sich vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der für die von KEMWEB beauftragten Leistung verfolgten Zwecke eignen, ist KEMWEB, wenn nicht anders ausdrücklich vereinbart, nicht verpflichtet.
2.5 KEMWEB kann sich zur Erbringung der geschuldeten Leistungen der Hilfe von Subunternehmern bedienen, soweit nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.
2.6 KEMWEB ist grundsätzlich hinsichtlich der Wahl der eingesetzten Arbeitsmittel und Technologien frei und darf etwa auch Open Source Software und Software von Dritten einsetzen, sofern der Kunde diese vereinbarungsgemäß nutzen kann und die Leistungen frei von Rechtsmängeln sind. Zur Nutzung von Open Source gilt Ziffer 11.4 dieser AGB.
2.7 KEMWEB erbringt vertragliche Leistungen auf der Grundlage des jeweils aktuellen Stands der Technik.
2.8 Sofern für die vertragliche Leistungserbringung relevant, werden erbrachten Leistungsergebnisse dahingehend ausgerichtet, dass diese mit einem zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellen, gängigen Browser in einer üblichen Auflösung unter Verwendung gängiger Betriebssysteme korrekt angezeigt werden und funktionieren. Dies gilt ebenso für das Abspielen produzierter Medieninhalte, wie Filmen oder 360° Videos in einem entsprechenden Videoplayer. Soll die korrekte Anzeige/Funktionalität auch in anderen Browsern / unter anderen Betriebssystemen oder unter bestimmten, nicht den Standards entsprechenden Konfigurationen / Voraussetzungen vom Kunden gewünscht wird, ist dies gesondert zu vereinbaren.
2.9 Beauftragt der Kunde KEMWEB ein(e) bereits bestehende(s) Arbeit und/oder Gewerk für ihn fortzusetzen, so ist für die Leistungsbeurteilung von KEMWEB allein der jeweils aktuelle Bearbeitungsstand maßgeblich, der vor Beginn der Tätigkeit einschließlich entsprechender Versionierung vom Kunden zu dokumentieren ist. Diese Dokumentation ist auf Verlangen von KEMWEB in elektronischer oder schriftlicher Form zu übergeben.
2.10 Sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart oder im Rahmen eines Projektvertrages geregelt, ist KEMWEB nicht verpflichtet, offene Projektdateien / Quellcode an den Kunden zu übergeben. Ausgenommen sind solche offenen Projektdateien / Quellcode, die unter die Regelung von Ziffer 11.4 dieser AGB unterfallen.

3. TERMINE

3.1 Termine zur Leistungserbringung werden für KEMWEB nur dann verbindlich, wenn sie von KEMWEB vorab schriftlich zugesagt werden.
3.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat KEMWEB nicht zu vertreten und berechtigt KEMWEB, den Termin für das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. KEMWEB wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich schriftlich anzeigen.

4. ZUSAMMENARBEIT UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

4.1 Der Kunde unterstützt KEMWEB bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf eigene Kosten vor.
4.2 Zu Beginn jeder Beauftragung hat der Kunde gegenüber KEMWEB einen festen Ansprechpartner und dessen Stellvertreter schriftlich oder per E-Mail zu benennen. Diese sind für KEMWEB bei allen Fragen, die den rechtlichen Rahmen der Zusammenarbeit betreffen, die ausschließlichen Ansprechpartner für Absprachen und Vereinbarungen aller Art. Der Kunde hat auf Verlangen von KEMWEB schriftlich zu versichern, dass von ihm zu benennende Ansprechpartner und Stellvertreter umfassend zu allen Entscheidungen bevollmächtigt sind, welche die Zusammenarbeit betreffen.
4.3 Der Kunde kann den von ihm benannten Ansprechpartner und dessen Stellvertreter jederzeit durch andere Personen ersetzen. Änderungen sind KEMWEB jeweils unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Bei der Vornahme von Änderungen wird der Kunde sicherstellen, dass keine Störungen in der Zusammenarbeit eintreten und neu benannte Personen über alle notwendigen Informationen und über die Sachkunde verfügen, die für einen reibungslosen weiteren Projektverlauf erforderlich sind.
4.4 Der Kunde hat für das rechtzeitige Bereitstellen von Informationen, von fachkundigen Mitarbeitern, von Kommunikationsmitteln und –anschlüssen sowie von Hard- und Software und das Zugänglichmachen von Räumlichkeiten, soweit dies zur Durchführung eines Auftrags von KEMWEB erforderlich ist, zu sorgen. Er wird KEMWEB wegen zu beachtender Umstände bei Arbeiten in seinen Räumlichkeiten und an seinen technischen Einrichtungen eingehend instruieren.
4.5 Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für KEMWEB kostenfrei erbracht werden.
4.6 Ist es zur Vertragsdurchführung für KEMWEB erforderlich, Zugang zu den Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen/Servern des Kunden zu erhalten, so ist dies vom Kunden sicherzustellen. Der Zugang erfolgt entweder über Arbeitsplätze beim Kunden und über eine Remote-Anbindung für IT- Dienstleister (z. B. durch Remote Desktop Protocol (RDP), Teamviewer). Sofern zum Einspielen neuer Software Releases und/oder der Serververwaltung erforderlich, wird der Kunde KEMWEB die notwendigen Admin-Rechte rechtzeitig einräumen und sämtliche erforderlichen Passwörter benennen.
4.7 Erfolgt die Leistungserbringung durch KEMWEB auf einer Serverumgebung, die durch den Kunden zur Verfügung gestellt wird, so hat der Kunden insgesamt für die ausreichende Datensicherung/Backup zu sorgen. Er wird insbesondere im Hinblick auf die vertraglich relevanten Daten regelmäßig entsprechende Sicherungskopie erstellen
4.8 Erbringt der Kunde Mitwirkungsleistungen nicht, so gehen daraus resultierende Entgelterhöhungen oder Terminverschiebungen zu seinen Lasten.
4.9 Beauftragt der Kunde KEMWEB zur Entwicklung eines Webseitenkonzepts, so hat der Kunde spätestens unverzüglich nach Vertragsabschuss die Titel der einzelnen Seiten der Website und, sofern eine Beauftragung zur Suchmaschinenoptimierung erfolgt ist, einige Schlüsselworte zu den einzelnen Seiten und jeweils eine Beschreibung der einzelnen Seiten zur Verfügung stellen (Titels, Keywords, Descriptions), damit KEMWEB die Titel, Schlüsselworte und Beschreibungen mittels Metatags in den Quellcode integrieren kann.
4.10 Weitere Mitwirkungspflichten des Kunden können sich zudem aus Angeboten von KEMWEB, aus Projektverträgen und/oder aus deren Anlagen ergeben.

5. FREIGABEN

5.1. Nach der Meldung der Fertigstellung durch KEMWEB der auf einen Abschnitt bezogenen Leistungen und deren Zugänglichmachen erfolgt eine unverzügliche Prüfung durch den Kunden, ob die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden. Wurden die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht, hat der Kunde die Leistungen unverzüglich schriftlich oder in Textform freizugeben.
5.2 Ist der Kunde der Auffassung, die vorgelegten Leistungen seien im Wesentlichen nicht vertragsgemäß, so hat er seine Beanstandungen KEMWEB unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen nach Zugänglichmachen der Leistungen schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
5.3 Erhebt der Kunde innerhalb der zwei Wochen keine Beanstandungen, gilt die Freigabe als stillschweigend erteilt. KEMWEB wird den Kunden mit der Meldung der Fertigstellung auf diese Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
5.4 Erfolgt die Leistungsbeanstandung durch den Kunden fristgemäß, wird KEMWEB hierzu unverzüglich gegenüber dem Kunden Stellung nehmen. Die Parteien werden dann versuchen, eine Einigung über das weitere Vorgehen herbeizuführen. KEMWEB ist nur verpflichtet weiterhin tätig zu werden, wenn die Einigung binnen einer weiteren Frist von zwei Wochen erzielt wird. Scheitert ein Einvernehmen, wird der Vertrag beendet, es sei denn, der Kunde erklärt sich mit der Fortführung unter Vorbehalt der ihm wegen der Beanstandungen zustehenden Rechte einverstanden

6. ABNAHMEN

Ergänzend zu Ziffer 5 gilt im Rahmen von werkvertraglichen Leistungen zusätzlich
6.1 Handelt es sich um den vertraglich geschuldeten finalen Leistungsabschnitt, hat der Kunde bei werkvertraglichen Leistungen zudem deren Abnahme gegenüber KEMWEB schriftlich oder in Textform zu erklären, sofern die Leistungen entsprechend vertragsgemäß erbracht wurden. KEMWEB wird den Kunden zur Abnahme schriftlich oder in Textform auffordern.
6.2 Gibt der Kunde von ihm im Rahmen eines Abnahmeprozesses erkannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannte nachteilige Abweichungen der Leistungen von der vereinbarten Beschaffenheit nicht schriftlich oder in Textform gegenüber KEMWEB bekannt, so gelten die Leistungen hinsichtlich dieser nicht gemeldeten Abweichungen als vertragsgemäß erbracht. Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Abnahme nicht oder nicht vollständig nach, gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht, soweit keine Abweichungen vorliegen, die bei einer pflichtgemäßen Abnahme erkennbar gewesen wären. KEMWEB wird den Kunden vor der auf diese Bedeutung seines Verhaltens im Rahmen der Aufforderung gemäß Ziffer 6.1 hinweisen. Soweit KEMWEB Beschaffenheitsabweichungen arglistig verschwiegen hat, kann sich KEMWEB auf die Regelungen dieses Absatzes nicht berufen.

7. MEHRAUFWAND, ERGÄNZUNGEN UND ÄNDERUNGEN

7.1 Bei Filmproduktionen beinhaltet das Angebot eine Korrekturschleife in der Postproduktion. Ausgenommen sind Autorenkorrekturen und Änderungen, die vom Storyboard oder den vereinbarten Leistungen abweichen oder zuvor bereits freigegeben wurden.
7.2 Möchte der Kunde im Übrigen bereits beauftragte Leistungen ändern und/oder erweitern, so hat er KEMWEB seinen Änderungswunsch schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
7.3 KEMWEB prüft darauf hin, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich geschätzten Mehraufwänden und zeitlichen Einschätzungen haben wird.
7.4 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird KEMWEB dem Kunden dessen Auswirkungen auf die bisherigen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
7.5 KEMWEB kann die Ausführung eines Änderungs- oder Erweiterungsverlangens des Kunden verweigern, wenn diese nicht durchführbar sind oder wenn KEMWEB deren Ausführung im Rahmen der betrieblichen Leistungsfähigkeit unzumutbar ist. Erkennt KEMWEB, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt KEMWEB dem Kunden dies mit. Der Kunde entscheidet darauf hin, ob das Änderungsverfahren fortgesetzt wird oder endet.
7.6 Der Kunde und KEMWEB werden sich bei einem positiven Ergebnis der Prüfung über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis schriftlich oder per E-Mail dokumentieren.
7.7 Kommt keine Einigung zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
7.8 Durch ein Änderungsverfahren betroffene Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
7.9 Der Kunde hat die, durch das Änderungsverlangen entstehenden, Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandzeiten. Die Aufwände werden nach der üblichen Vergütung von KEMWEB berechnet.
7.9 KEMWEB ist nur aufgrund ausdrücklicher Zustimmung verpflichtet, Änderungs- oder Erweiterungsverlangen des Kunden nachzukommen. Eine Zustimmung hat immer schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

8 VERGÜTUNG

8.1 Es gilt die zwischen dem Kunden und KEMWEB gemäß zugrundeliegendem Angebot oder Projektvertrag vereinbarte Vergütung.
8.1.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden bei der Auftragserteilung durch den Kunden die folgenden Zahlungen fällig: ein Drittel der Gesamtkosten bei Auftragserteilung, ein Drittel der Gesamtkosten bei Leistungsbeginn, ein Drittel der Gesamtkosten bei Fertigstellung/Abnahme.
8.1.2 Ist ansonsten zugrundeliegendem Angebot oder Projektvertrag die Erbringung nach Leistungsabschnitten vereinbart, ist die betreffende Vergütung, wenn nichts anderes vereinbart wurde, mit Freigabe eines Leistungsabschnitts durch den Kunden zur Zahlung fällig.
8.2 Wurde keine Vergütung vereinbart, gelten die von KEMWEB üblicherweise veranschlagten Sätze. Präsentationen von KEMWEB werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Aufwand von KEMWEB abgerechnet.
8.3 Abrechnungen erfolgen in der Regel monatlich jeweils zum Monatsende. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, eine Woche nach Rechnungsstellung fällig.
8.4 Kostenvoranschläge von KEMWEB sind grundsätzlich verbindlich, wenn diese vom Kunden schriftlich oder per E-Mail akzeptiert werden. Wenn und soweit allerdings abzusehen ist, dass durch nachträglich vereinbarte Leistungsanpassungen die tatsächlichen Kosten die von KEMWEB schriftlich veranschlagten Kosten übersteigen, wird KEMWEB den Kunden darüber informieren und vor der weiteren Umsetzung eine schriftliche Freigabe des Kunden abwarten.
8.5 KEMWEB ist im Falle eines Verzugs berechtigt, hinsichtlich für den Kunden aus dem gleichen Vertragsverhältnis zu erbringender Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
8.6 Reisekosten: Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Reisezeiten von KEMWEB sind zu vergüten.
8.7 Auslagen und besondere Kosten, die KEMWEB auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.
8.8 Sämtliche Leistungen von KEMWEB verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

9. ÜBERSTUNDENREGELUNG FÜR FILMPRODUKTIONEN VON KEMWEB

Für die Stunden- bzw. Überstundenberechnung eines Drehtages gilt eine gesonderte Regelung:

Ein Drehtag beinhaltet max. 10 Stunden, ab der Abfahrt bei KEMWEB in Mainz, bis zur Rückankunft.
die 11. und 12. Arbeitsstunde werden mit 100% plus 25% Überstundenaufschlag berechnet.
ab der 13. Arbeitsstunde fallen 100% plus 50% Überstundenaufschlag an.

10. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN FÜR FILMPRODUKTIONEN

10.1 Ein festgelegter Drehtermin zu einer beauftragten Film- oder Medienproduktion kann bis zu 48 Stunden vor Drehbeginn kostenlos durch den Kunden storniert oder verschoben werden. Der Kunde hat dies schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
10.2 Bei einem Stornierungseingang innerhalb von 47-25 Stunden vor Drehbeginn fallen 30% des Bruttogesamtbetrages an. Ausgenommen davon sind die Planung und konzeptionelle Arbeiten im Vorfeld des Termins, die zu 100% berechnet werden. Arbeiten, die erst nach dem stornierten Termin anfallen würden (Postproduktion), werden dem Kunden nicht berechnet.
10.3 Bei einem Stornierungseingang innerhalb von 24-12 Stunden vor Drehbeginn fallen 50% des Bruttogesamtbetrages an. Ausgenommen davon sind die Planung und konzeptionelle Arbeiten im Vorfeld des Termins, die zu 100% berechnet werden. Arbeiten, die erst nach dem stornierten Termin anfallen würden (Postproduktion), werden dem Kunden nicht berechnet.
10.4 Bei einem Stornierungseingang innerhalb ab 11 oder weniger Stunden vor Drehbeginn fallen 70% des Bruttogesamtbetrages an. Ausgenommen davon sind die Planung und konzeptionelle Arbeiten im Vorfeld des Termins, die zu 100% berechnet werden. Arbeiten, die erst nach dem stornierten Termin anfallen würden (Postproduktion), werden dem Kunden nicht berechnet.

11. NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE

11.1 Sofern nicht anders schriftlich geregelt, erhält der Kunde an allen individuell erstellten Leistungsergebnissen eines abgeschlossenen Einzel-Vertrages ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Nutzung.
11.2 An allen Softwaretools und Softwaremodulen, die von KEMWEB außerhalb einer Beauftragung durch KEMWEB selbst entwickelt wurden, und die KEMWEB regelmäßig zur Erstellung von Software einsetzt, erwirbt der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung.
11.3 An Standardsoftware und Standardsoftwaremodulen von Drittanbietern erhält der Kunde ein Nutzungsrecht nach den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Drittanbieters. Dies gilt auch, sofern KEMWEB für den Kunden Leistungen von externen Leistungserbringern, wie z.B. Schauspielern, Sprechern o.ä. einsetzt, sofern nicht im Angebot oder einer individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien etwas anders bestimmt sind.
11.4 An Open Source Software und fremden, extern lizenzierten Medieninhalten (z.B. Bild- und Layoutmaterial), erhält der Kunde ebenfalls ein Nutzungsrecht nach den einschlägigen Lizenzbestimmungen. KEMWEB wird den Kunden vor dem Einsatz von Open-Source Software oder Inhalten, die unter diese Regelung fallen, rechtzeitig informieren und die Zustimmung zu deren Einsatz einholen.
11.5 Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung aus der zugrundliegenden Beauftragung bzw. gemäß diesen AGB wirksam.
11.6 Ein Anspruch auf Übergabe von überlassender Software zugrundliegenden Quellcodes oder sonstigen offenen Projektdateien ergibt sich aus der vorstehenden Rechteeinräumung, mit Ausnahme von Software die unter die Regelung der Ziffer 11.4 fällt, nicht. Die Herausgabe des jeweiligen Quellcodes bzw. der offenen Projektdatei ist in einer eigenständigen Vereinbarung zu regeln.
11.7 Der Kunde hat ausdrücklich Sorge dafür zu tragen, über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte an den Computerprogrammen, Bild-, Videodateien und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werken zu verfügen, die von KEMWEB im Zusammenhang auftragsgemäß für diesen bearbeitet werden sollen.
11.8. Bei Filmproduktionen gilt Ziffer 11.1 nur für die im Film verwendeten Szenen. Sofern in der Leistungsbeschreibung des Auftrags nicht anders angegeben, sind Rechte am Rohmaterial davon ausgenommen.
11.9. Das Rohmaterial und alle Projektdaten werden nur zeitlich begrenzt bis zum Projektabschluss vorgehalten und danach vernichtet. Sollte vom Kunden eine Archivierung gewünscht werden, muss diese gesondert beauftragt werden.

12. RÜGEOBLIEGENHEIT BEI WERKLIEFERUNGSVERTRÄGEN

12.1 Bei einem Werklieferungsvertrag hat der Kunde die vorgelegten Leistungsergebnisse von KEMWEB, sofern kein Test gemäß Ziffer 6 durchgeführt wird, unverzüglich nach der Ablieferung durch KEMWEB, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, KEMWEB unverzüglich Anzeige zu machen.
12.2 Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt das betreffende Leistungsergebnis genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
12.3 Zeigt sich, unabhängig von einem Test gemäß Ziffer 6 ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt das betreffende Leistungsergebnis auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
12.4 Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige per E-Mail oder per Post.
12.5 Hat KEMWEB den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf die vorstehenden Vorschriften nicht berufen. 

13. GEWÄHRLEISTUNG

13.1 Bei einer werkvertraglichen Beauftragung und/oder einem Werklieferungsvertrag erfolgt die Gewährleistung von KEMWEB nach den folgenden Regelungen:
13.2 KEMWEB steht dafür ein, dass die Leistungsergebnisse die vertraglichen Anforderungen im Wesentlichen erfüllen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, sowie nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
13.3 Die Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel schriftlich KEMWEB gegenüber angezeigt wurden und reproduzierbar unverzüglich nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet und nachvollzogen werden können.
13.4 Die Gewährleistungsfrist von KEMWEB beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Abnahme durch den Kunden. Längere gesetzliche Verjährungsfristen für Haftungs- und Garantieansprüche bleiben unberührt.

14. GEHEIMHALTUNG

14.1 Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. Zudem vereinbaren die Parteien, Vertraulichkeit über den Inhalt des jeweiligen Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
14.2 Wenn eine Partei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
14.3 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig.
14.4 KEMWEB darf auch ohne Einwilligung des Kunden diesen auf der eigenen Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. KEMWEB darf ferner mit Einwilligung des Kunden die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.

15. ABWERBUNGSVERBOT

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit mit KEMWEB und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von KEMWEB abzuwerben oder ohne Zustimmung von KEMWEB anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von KEMWEB der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

16. SONSTIGES

16.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
16.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
16.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

17.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.
17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mainz, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

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